Makler-Courtage

Gebühren

Information über das neue Gesetz zur Teilung der Makler-Courtage (nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen).
Seit dem 23.12.2020 greift eine Neuregelung der Provision von Maklern.
Die Maklergebühren werden in der Regel in einem 50:50-Verhältnis zwischen den Parteien aufgeteilt.

Keine provisionsfreie Tätigkeit mehr für den Verkäufer
Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann ein Makler für den Immobilienverkäufer nicht mehr provisionsfrei tätig sein und die Courtage vollständig dem Käufer berechnen. Würde er dies dennoch tun, würde er leer ausgehen, denn es gilt gemäß § 656c BGB: "Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese untentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen".

Neuregelung der Maklerprovision gilt nur für Verkäufe an Verbraucher
Das Gesetz gilt nur für Immobilienverkäufe, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, nicht für Immobilienkäufe von Unternehmern.
Der Maklervertrag bedarf der Schriftform.

Rein mündliche Absprachen oder konkludentes - schlüssiges - Handeln reicht für den Vertragsschluss nicht mehr aus.
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